Kosten & Pflegekasse

Eine liebevolle Unterstützung im Alltag soll für Sie transparent und unkompliziert sein. Die Abrechnung über die Pflegekasse ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme Ihnen zustehen und wie wir die Finanzierung gemeinsam regeln.

Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme

Das Pflegesystem bietet verschiedene Budgets zur Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Abrechnung mit der Pflegekasse, Ansprüche und Voraussetzungen.

Ab welchem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Eine Abrechnung über die Pflegekasse ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich. Ab diesem Pflegegrad steht Ihnen der gesetzliche Entlastungsbetrag zur Verfügung, der gezielt für anerkannte Alltags- und Haushaltshilfen eingesetzt werden kann.

Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

Jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie der Unterstützung im Alltag, etwa beim Einkauf oder im Haushalt.

Können ungenutzte Beträge angespart werden?

Ja, Beträge aus dem Entlastungsbetrag, die in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft wurden, verfallen nicht sofort. Sie können in die Folgemonate übertragen und oft noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Wer hat Anspruch auf meine Alltagshilfe?

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene mit Pflegegrad, die sich Unterstützung, Begleitung oder Gesellschaft im Alltag wünschen – sowie an pflegende Angehörige, die eine zuverlässige und herzliche Entlastung suchen.

Können auch Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen genutzt werden?

Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege oder die Umwandlung von ungenutzten Pflegesachleistungen zur Verfügung. Gerne prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, welche Budgets für Ihren Bedarf am besten passen.

Muss ich mich selbst um die Abrechnung kümmern?

Nein, Sie müssen sich keine Sorgen um bürokratische Hürden machen. Nach Absprache kann die Abrechnung unkompliziert direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abgewickelt werden, sodass für Sie kein Mehraufwand entsteht.

Kann ich die Leistungen auch privat finanzieren?

Selbstverständlich können Sie alle Leistungen der Herzensgut Alltagshilfe auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt oder Sie zusätzliche Stunden über das Kassenbudget hinaus wünschen.

Wie klären wir meinen individuellen Anspruch?

Rufen Sie mich gerne unverbindlich unter 0177 4305387 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@herzensgut-alltagshilfe.com. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir Ihre aktuelle Pflegesituation und die Finanzierungsmöglichkeiten.

Haben Sie Fragen zur Finanzierung?

Ich berate Sie gerne persönlich und vertrauensvoll zu Ihren Ansprüchen bei der Pflegekasse. Gemeinsam finden wir den passenden Weg, um Ihren Alltag spürbar zu erleichtern.